Mahn- und Sperrprozesse

Sollten Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, werden wir Ihre Versorgung einstellen, sofern die Sperrvoraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung: Verzug von Zahlungsverpflichtung in Höhe des doppelten der auf den laufenden Monat entfallenden Abschlagszahlung. Dabei muss der der Zahlungsverzug mindestens 100 € betragen. Für die Unterbrechung der Versorgung werden voraussichtlich Kosten in Höhe von 83,88 EUR entstehen. Für die – nach der erfolgten Sperrung – erforderliche Wiederherstellung der Versorgung werden voraussichtlich Kosten in Höhe von 99,82 € anfallen.

Zur Abwendung der Sperrung bieten wir Ihnen hiermit gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung an. Die Sperrung Ihrer Versorgung erfolgt nicht, wenn Sie unser Angebot zum Abschluss dieser Abwendungsvereinbarung in Textform annehmen und Ihren daraus resultierenden Verpflichtungen pünktlich nachkommen. Die Annahme kann bis zur tatsächlichen Sperrung Ihrer Versorgung erfolgen.

Interessierte bzw. betroffene Kunden können sich hierzu gerne mit uns unter der Telefon-Nr. 07345 9622-263 in Verbindung setzen. Wir besprechen dann gemeinsam das weitere vorgehen und die Rahmenbedingungen


Erdgasversorgung mit der GVL - Gasversorgung Langenau GmbH

Bis heute sind bereits über 2.000 Kunden an das Erdgasnetz der GVL-Gasversorgung Langenau GmbH angeschlossen - mit steigender Tendenz. Deshalb investieren wir jährlich ca. 400 T EURO in den Ausbau unseres Versorgungsnetzes.

Erdgasleitungen sind unterirdisch verlegt und stellen somit keinen nachhaltigen Eingriff in die Natur dar. Ständige Kontrollen und regelmäßige Wartungen des Leitungsnetzes garantieren seine Sicherheit.


Kochen und heizen mit Erdgas

Mit einem Gasherd kochen Sie wie ein Profi. Ohne Vorheizen und mit stufenloser Regelung der Gaszufuhr können Sie ganz nebenbei Ihren Energieverbrauch und Ihre Betriebskosten senken. Moderne Gaskochstellen sind außerdem mit thermoelektrischen Zündsicherungen ausgestattet, die ein Ausströmen von ungenutztem Gas verhindern.

Wärmeversorgung mit Erdgas überzeugt durch ökologische und wirtschaftliche Vorteile. Modernste Heiztechni sorgt für optimalen Wärmekomfort, garantiert dabei eine hohe Energieausnutzung und ist mit kleinen Brennern ohne Lagerhaltung äußerst platzsparend. Anlagen und Geräte sowie deren Installation unterliegen Normen und Prüfungen, die einen hohen Sicherheitsstandard gewährleisten. Wir stehen Ihnen ei der Umstellung auf Erdgas mit Rat und Tat zur Seite.


GVL NaturGas

Energieeffizienz und Schutz der Umwelt liegen uns als Ihrem regionalen Gasversorger sehr am Herzen! Deshalb bieten wir Ihnen Biogas mit einen Biogasanteil von 10 oder 30 Prozent an.
Das im GVL NaturGas enthaltene Biogas wird aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen und ist somit nahezu vollständig Co2-neutral. Die GVL gewährleistet, dass während der Vertragslaufzeit mindestens 10 bzw. 30 % der vom Kunden verbrauchten Gasmenge in Form von Bioerdgas in das Erdgasnetz eingespeist wird.

Wichtig: Ab 1. Juli 2015 müssen bei einem Heizanlagentausch in bestehenden Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden 15% der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugt oder entsprechende Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden (EWärmeG).
Die Verpflichtung muss innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der Heizanlage erfüllt und nachgewiesen werden. Die Anforderungen des Gesetzgebers können Sie mit Abschluss unseres"Natur-Gas 10 fix" Vertrages bereits zu 2/3 erfüllen. Sprechen Sie uns an, wenn diese Vertragsvariante von Ihnen benötigt wird.

Wer den Bau eines Eigenheimes plant, muss seine Wärme anteilig aus erneuerbaren Energien beziehen (EEWärmeG). Mit unserem Tarif "Natur-Gas 30 fix" erfüllen Sie diese Pflicht ganz bequem und einfach.


Häufige Fragen