Bedingungen für den Netzzugang

Basis für den Netzzugang in das Netzgebiet der GVL ist ein abgeschlossener Lieferantenrahmenvertrag zwischen Lieferant und GVL.

Der Lieferantenrahmenvertrag Gas mit beigefügten Anlagen kann per E-Mail mit der Gasversorgung Langenau abgeschlossen werden.


Messstellen- und Messrahmenvertrag

Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen und die Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der Messung in den Bereichen und/oder Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister im Netzgebiet des Netzbetreibers.


Die GVL und alle Letztverbraucher im Netzgebiet der GVL sind dem Marktgebiet der Trading Hub Europe GmbH zugeordnet.

Bei der GVL kommen die im Auftrag von DVGW, VKU und TU München erarbeiteten Standardlastprofile mit der 04er-Ausprägung ab 01.01.2014 zur Anwendung


Technische Netzzugangsbedingungen

Nach § 19 EnWG sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, die technischen Rahmenbedingungen für den Netzzugang zu veröffentlichen. Dazu hat der DVGW zur Umsetzung das Arbeitsblatt G 2000 veröffentlicht.



Downloads

Messstellenrahmenvertrag

Der Rahmenvertrag ist Voraussetzung für den Netz­zugang

Messrahmenvertrag

Vertrag zwischen Messstellen­betreiber/­Messdienst­leister und der Gasversorgung Langenau GmbH

Anlage 1

Kommunikationsdatenblatt