Am 01. Juli 2015 ist das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) in Kraft getreten. Der erforderliche Anteil an erneuerbaren Energien steigt von bislang 10 Prozent auf 15 Prozent. Von der Regelung sind nun außer den Wohngebäuden auch Nichtwohngebäude betroffen. Mit einem Gas-Brennwertkessel und dem Einsatz von 10 Prozent Biogas kann die neue Anforderung bereits zu zwei Dritteln erfüllt werden. Informationen finden Sie auf der Homepage der Landesregierung Baden-Württemberg (www.um.baden-wuerttemberg.de)