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gültig ab 1. April 2011
Die GVL-Gasversorgung Langenau GmbH stellt aufgrund des am 1.August 2006 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetztes /EnWG) Gas zu folgenden Tarifen zur Verfügung. Diese Tarife, sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Erstzverordnung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gas GVV) und deren evtl. "Ergänzende Bestimmungen" sind Bestandteile des Versorgungsvertrages. Die GVL-Gasversorgung Langenau GmbH ist Grund- und Ersatzversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas im Netzgebiet der Stadt Langenau, nebst den Ortsteilen Albeck, Göttingen und Hörvelsingen sowie der Gemeinde Bernstadt.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)
Das Entgelt setzt sich zusammen aus einem Arbeitspreis für die abgenommenen Kubikmeter Erdgas und einem Jahresgrundpreis. Der Jahresgrundpreis wird aus einem Anteil für die Bereitstellung der Anlagen und für die Vorhaltung der Leistung, sowie einem Anteil für die Bereitstellung der technisch notwendigen Messeinrichtungen, der Verrechnung und das Inkosso gebildet. Die abgenommene Erdgasmenge wird in Kubikmetern (m³) gemessen.
Zum 1. August 2006 tritt das neue Energiesteuergesetz in Kraft. Danach muss die GVL ab dem 1. August 2006 die Erdgassteuer direkt erheben und abführen, und nicht wie bisher der Vorlieferant der GVL-Gasversorgung Langenau GmbH. Die Erdgassteuer ist wie bisher im Gesamtpreis enthalten. Die Erdgassteuer beträgt zur Zeit 0,55 Cent netto je Kilowattstunde Erdgas.
1. Tarife für die Versorgung mit Erdgas ab 1. April 2011
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Tarife
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Nettopreis ohne Erdgassteuer |
Nettopreis incl. Erdgassteuer |
Bruttopreis incl. Erdgassteuer |
| Grund- und Ersatzversorgungstarife ist der Allgemeinen Tarif |
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Kleinverbrauchstarif (bis 2.000 kWh/Jah ) Arbeitspreis Grundpreis
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Cent/kWh €/Jahr
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8,30 18,71 |
8,85
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10,53 22,26
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Allgemeinder Tarif ab 2.001 kWh/Jahr Arbeitspreis Grundpreis
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Cent/kWh €/Jahr
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4,89 126,21
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5,44
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6,47 150,19
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Tarif für Erdgaslieferungsvertrag zur Versorgung von Raumheizanlagen mit Erdgas
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Arbeitspreis für die ersten 50.000 kWh/Jahr für jedes weitere kWh |
Cent/kWh Cent/kWh |
4,40 4,30
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4,95 4,85
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5,89 5,77
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Grundpreis - Nennleistung für die ersten 50 kW für jedes weitere kW
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€/Jahr €/Jahr |
171,84 3,12 |
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204,49 3,71 |
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Tarif für SchwabenGas aus Langenau
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Arbeitspreis für die ersten 50.000 kWh/Jahr für jede weitere kWh
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Cent/kWh Cent/kWh |
4,20 4,10 |
4,75 4,65 |
5,65 5,53 |
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Grundpreis - Nennleistung für die ersten 50 kW für jede weitere kW
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€/Jahr €/Jahr |
171,84 3,12 |
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204,49 3,71
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Tarif für SchwabenGas fix 2013*
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Arbeitspreis für die ersten 50.000 kWh/Jahr für jedes weitere kWh
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Cent/kWh Cent/kWh
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4,10 4,00 |
4,65 4,55 |
5,53 5,41 |
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Grundpreis - Nennleistung für die ersten 50 kW für jedes weitere kW
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€/Jahr €/Jahr |
171,84 3,12 |
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204,49 3,71 |
NaturGas fix 10* (10%ige Biogaseinspeisung)
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für die ersten 50.000 kWh/Jahr für jedes weitere kWh
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Cent/kWh Cent/kWh
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4,70 4,60
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5,25 5,15
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6,25 6,13 |
Grundpreis - Nennleistung für die ersten 50 kW für jedes weitere kW
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€/Jahr €/Jahr
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171,84 3,12 |
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204,49 3,71 |
NaturGas fix 30* (30%ige Biogaseinspeisung)
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für die ersten 50.000 kWh/Jahr für jedes weitere kWh |
Cent/kWh Cent/kWh
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4,90 4,80 |
5,45 5,35
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6,49 6,37
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Grundpreis - Nennleistung für die ersten 50 kW für jedes weitere kW |
€/Jahr €/Jahr |
171,84 3,12 |
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204,49 3,71 |
Diese Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19%.
* Festpreis für die Gaswirtschaftsjahre 01.10.2010 - 30.09.2013 |
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2. Zusätzliche Messeinrichtungen
Für zusätzliche Messeinrichtungen wird ein zusätzlicher Messpreis gemäß Kleinverbrauchstarif erhoben.
3. Umsatzsteuer
Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%. Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.
4. Bedarfsarten
4.1 Haushaltsbedarf Zur Kundenanlage zählen sämtliche mit Erdgas betriebenen Verbrauchseinrichtungen zum Kochen, für die Warmwasseraufbereitung und zur Raumheizung. Raumheizanlagen können nach Wahl des Kunden bis zu einer maximalen Nennleistung von 50 kW entweder zu den Allgemeinen Tarifen oder mit dem Heizungstarif des Erdgaslieferungsvertrages abgerechnet werden. Bei Nennleistungen von mehr als 50 kW kommt ausschließlich letzeres zur Anwendung. Reserveheizanlagen werden anch dem Heizungstarif des Erdgaslieferungsvertrages zur Versorgung von Reserve-Raumheizanlagen abgerechnet.
4.2 Gewerblicher / sontiger Bedarf
Zu gewerblichen Kundenanlagen zählen sämtliche mit Erdgas betriebenen Verbrauchseinrichtungen für gewerbliche Zwecke, die zur Produktion oder Werterhöhung von Waren oder Leistungen eingesetzt sind. Wird der gewerbliche Bedarf gemeinsam mit dem Bedarf eines Haushalts über eine Messeinrichtung gemessen, dann ist sowohl der Grundpreis für den Haushalt, als auch der Grundpreis für das Gewerbe zu zahlen.
5. Allgemeine Bestimmungen
5.1 Die GVL-Gasversorgung Langenau GmbH liefert Erdgas in 2011 mit einem mittleren Abrechnungsbrennwert von 10,35291 kWh/m³. Dem Abrechnungsbrennwert liegt eine Temparatur von 15° C und ein Gesamtdruck von 984 mbar (23 mbar Effektivdruck) zugrunde. Liegt ein Abrechnungsbrennwert von 50 mbar vor, liefert die GVL Erdgas in 2011 mit einem durchschnittlichen Abrechnungsbrennwert von 10,63631 kWh/m³. Der monatliche aktuelle Abrechnungsbrennwert:
| 2011 |
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| Monat |
Brennwert |
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Januar |
11,177 |
| Februar |
11,183 |
| März |
11,183 |
| April |
11,190 |
| Mai |
11,191 |
| Juni |
11,260 |
| Juli |
11,288 |
| August |
11,370 |
| September |
11,332 |
| Oktober |
11,383 |
| November |
11,197 |
| Dezember |
11,196 | Die Zustandszahl, zur Umrechnung des jeweiliegen Brennwerts von m³ auf kWh berechnet sich wie folgt:
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Druck 23 mbar |
Druck 50 mbar |
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Langenau - Stadt |
0,9206 |
0,9458 |
| Langenau - Albeck |
0,9150 |
0,9402 |
| Langenau - Göttingen |
0,9168 |
0,9420 |
| Langenau - Hörvelsingen |
0,9131 |
0,9383 |
| Bernstadt |
0,9103 |
0,9355 | Ermittlung des gewichteten Abrechnungsbrennwerts (gem. DVGW, Technisches Regelwerk, Bonn, Arbeitsblatt G685): Bei der Berechnung des Jahresabrechnungsbrennwertes oder des unterjährlichen Abrechnungsbrennwertes bleibt derjenige Monat, in dem die Abrechnungszeitspanne endet, unberücksichtigt.
5.2 Bei Beginn oder Beendigung des Versorgungsvertrges im Laufe des Abrechnungsjahres tritt an dessen Stelle das anteilige Abrechnungsjahr.
5.3 Soweit die unter 6.1 genannten Tarife betroffen sind, ist eine Tarifwahl des Kunden oder eine Tariffestlegung der GVL-Gasversorgung Langenau GmbH lediglich als vorläufig zu betrachten.
5.4 Das vom Gaszähler erfasste Volumen (in m³) wird unter Anwendung des DVGW-Arbeitsblattes G 685 in Gasenergie (kWh) umgerechnet und in Rechnung gestellt.
5.5 Über die Anwendung der Tarife im Zweifelsfall entscheidet die GVL-Gasversorgung Langenau GmbH.
5.6 In den Erdgaspreisen ist die Ergassteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (0,55 Cent/kWh) enthalten. Dazu gilt folgender Hinweis: "Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
6. Tarifbereiche (aller Bedarfsarten)
6.1 Kleinverbrauchstarif bis 2.000 kWh/Jahr Allgemeiner Tarif ab 2.001 kWh/Jahr
6.2 Bei einem Erdgasbedarf für Heizzwecke empfehlen wir unseren Kunden, die Bedingungen für einen Erdgaslieferungsvertrag bei der GVL-Gasversorgung Langenau GmbH zu erfragen. Letzterer ist günstiger als die Allgemeinen Tarife.
6. Konzessionsabgabe
Die Arbeitspreise gemäß Ziffer 1 enthalten eine Konzessionsabgabe, die an die Gemeinde abgeführt wird.
7. Änderung der Allgemeinen Tarife
Änderungen des Allgemeinen Tarifs und der ergänzenden Bedingungen ewrden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe und Veröffentlichung im Internet wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntgabe ist eine briefliche Mitteilung an die Kunden zu versenden, die über den Allgemeinen Tarif abgerechnet werden. Änderungen der Steuersätze werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wirksam.
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der GVL-Gasversorgung Langenau GmbH (GVL) zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
Stand ab 1. August 2007
Die folgenden Bedingungen gelten für die GVL zur Ergänzung der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in Verbindung mit dem Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
1. Abrechnung Die Abrechnung des Gasverbrauchs erfolgt mindestens 1 mal jährlich, nach Wahl der GVL können auch kürzere Abstände gewählt werden. Sind die Abstände zwischen 2 Abrechnungen länger als 2 Monate, so erhebt die GVL Abschlagszahlungen. Muster eines Abrechnungsbeispiels
2. Ablesung der Messeinrichtungen
2.1 Die Zählerstände werden von der GVL bzw. ihren Beauftragten abgelesen. Die GVL kann die Ablesung des Zählers durch den Kunden verlangen. Falls die GVL oder ihre Beauftragten keinen Zugang zu den Gaszählern erhalten bzw. der Kunde der GVL seinen Zählerstand auf Anforderung nicht mitteilt, kann die GVL den Gasverbrauch auf Basis der letzten Abrechnung und der tatsächlichen Verhältnisse schätzen.
2.2 Ein Antrag auf Nachprüfung der Messeinrichtungen gemäß § 8 Abs. 2 GasGVV ist vom Kunden bei der GVL schriftlich zu stellen.
3. Zahlungsverzug; Unterbrechung der Versorgung
3.1 Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der GVL angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt. Ab der zweiten Mahnung werden die dadurch entstehenden Kosten dem Kunden laut Preisblatt in Rechnung gestellt.
3.2 Bei Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung werden die Preise laut Preisblatt in Rechnung gestellt.
3.3 Die GVL behält sich vor, tatsächlich entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
4. Mitteilungspflichten Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Änderung der Bedarfsart sind der GVL schriftlich mitzuteilen.
5. GasGVV Die GasGVV und die Ergänzenden Bedingungen liegen bei der GVL – Gasversorgung Langenau GmbH, Marktplatz 5, 89129 Langenau aus. Sie können zudem im Internet unter dem obigen Link eingesehen werden.
6. Inkrafttreten Diese Ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung ab 1. August 2007 in Kraft.
Ergänzende Bedingungen - Preisblatt Stand ab 1. August 2007
A) Kosten bei Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung
Es werden berechnet netto brutto Euro Euro 1. Ab der zweiten schriftlichen Zahlungsaufforderung je Zahlungsaufforderung (5,00) (5,00)
2. Für jede nicht eingelöste Lastschrift (3,00) (3,00)
3. Für jeden Einsatz eines Beauftragten der GVL werden berechnet: · Zustellung Sperrankündigung durch Boten (10,00) (10,00) · Aufgrund sonstiger Veranlassung durch den Kunden, z.B. vergebliche Terminvereinbarung (31,00) (31,00) · Zum Einzug eines Betrages (31,00) (31,00) · Zur Einstellung der Versorgung (31,00) (31,00) · Zur Wiederaufnahme der Versorgung (31,00) (36,89)*
Oder nach Aufwand *enthält die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer
B) Preisstand
Die vorgenannten Beträge entsprechen dem Preisstand ab 1. August 2007. |