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Allgemeine Tarif für die Versorgung mit Erdgas
gültig ab 1. April 2011

Die GVL-Gasversorgung Langenau GmbH stellt aufgrund des am 1.August 2006 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetztes /EnWG) Gas zu folgenden Tarifen zur Verfügung. Diese Tarife, sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Erstzverordnung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gas GVV) und deren evtl. "Ergänzende Bestimmungen" sind Bestandteile des Versorgungsvertrages. Die GVL-Gasversorgung Langenau GmbH ist Grund- und Ersatzversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas im Netzgebiet der Stadt Langenau, nebst den Ortsteilen Albeck,
Göttingen und Hörvelsingen sowie der Gemeinde Bernstadt.
  Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden
und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)

Das Entgelt setzt sich zusammen aus einem Arbeitspreis für die abgenommenen Kubikmeter Erdgas und einem Jahresgrundpreis. Der Jahresgrundpreis wird aus einem Anteil für die Bereitstellung der Anlagen und für die Vorhaltung der Leistung, sowie einem Anteil für die Bereitstellung der technisch notwendigen Messeinrichtungen, der Verrechnung und das Inkosso gebildet. Die abgenommene Erdgasmenge wird in Kubikmetern (m³) gemessen.

Zum 1. August 2006 tritt das neue Energiesteuergesetz in Kraft. Danach muss die GVL ab
dem 1. August 2006 die Erdgassteuer direkt erheben und abführen, und nicht wie bisher der
Vorlieferant der GVL-Gasversorgung Langenau GmbH. Die Erdgassteuer ist wie bisher im
Gesamtpreis enthalten. Die Erdgassteuer beträgt zur Zeit 0,55 Cent netto je Kilowattstunde
Erdgas.

1. Tarife für die Versorgung mit Erdgas ab 1. April 2011

Tarife

 

Nettopreis ohne
Erdgassteuer

Nettopreis
incl. Erdgassteuer

Bruttopreis
incl. Erdgassteuer

Grund- und Ersatzversorgungstarife ist der Allgemeinen Tarif  



Kleinverbrauchstarif

(bis 2.000 kWh/Jah )
Arbeitspreis
Grundpreis




Cent/kWh 
€/Jahr



 
8,30
18,71




8,85




10,53
22,26


Allgemeinder Tarif

ab 2.001 kWh/Jahr
Arbeitspreis
Grundpreis




Cent/kWh
€/Jahr




4,89
1
26,21




5,44




6,47
150,19


Tarif für
Erdgaslieferungsvertrag zur Versorgung von Raumheizanlagen mit Erdgas

       
Arbeitspreis
für die ersten 50.000  kWh/Jahr
für jedes weitere kWh

Cent/kWh
Cent/kWh


4,40
4,30


4,95
4,85


5,89
5,77


Grundpreis - Nennleistung
für die ersten 50 kW  
für jedes weitere kW


 
€/Jahr
€/Jahr
 

171,84
3,12



204,49
3,71


Tarif für
SchwabenGas aus Langenau

       
Arbeitspreis
für die ersten 50.000 kWh/Jahr
für jede weitere kWh

Cent/kWh
 Cent/kWh 
 
 4,20
4,10
  
4,75
4,65
 
5,65
5,53

Grundpreis - Nennleistung 
für die ersten 50 kW
für jede weitere kW

 
€/Jahr
€/Jahr
 
171,84
3,12
 


204,49 
3,71


Tarif für
SchwabenGas fix 2013*

       

Arbeitspreis
für die ersten 50.000 kWh/Jahr   
für jedes weitere kWh


Cent/kWh
Cent/kWh
 
4,10
4,00

4,65
4,55

5,53
5,41

Grundpreis - Nennleistung
für die ersten 50 kW
für jedes weitere kW


€/Jahr
€/Jahr
 
171,84
3,12
 
 204,49
3,71

NaturGas fix 10*
(10%ige Biogaseinspeisung)
       
für die ersten 50.000 kWh/Jahr
für jedes weitere kWh
Cent/kWh
Cent/kWh

4,70
4,60

5,25
5,15
6,25
6,13
 
Grundpreis - Nennleistung
für die ersten 50 kW
für jedes weitere kW

€/Jahr
€/Jahr
 171,84
3,12
   204,49
3,71

NaturGas fix 30*
(30%ige Biogaseinspeisung)
       
für die ersten 50.000 kWh/Jahr
für jedes weitere kWh
 
Cent/kWh
Cent/kWh
4,90
4,80
 

5,45
5,35

6,49
6,37

Grundpreis - Nennleistung
für die ersten 50 kW
für jedes weitere kW 


€/Jahr
€/Jahr

171,84
3,12
   
204,49
3,71
 
Diese Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19%.

* Festpreis für die Gaswirtschaftsjahre 01.10.2010 - 30.09.2013
 


2. Zusätzliche Messeinrichtungen

Für zusätzliche Messeinrichtungen wird ein zusätzlicher Messpreis gemäß Kleinverbrauchstarif erhoben.

3. Umsatzsteuer

Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%. Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

4. Bedarfsarten

4.1 Haushaltsbedarf
Zur Kundenanlage zählen sämtliche mit Erdgas betriebenen Verbrauchseinrichtungen zum Kochen, für die Warmwasseraufbereitung und zur Raumheizung. Raumheizanlagen können nach Wahl des Kunden bis zu einer maximalen Nennleistung von 50 kW entweder zu den Allgemeinen Tarifen oder mit dem Heizungstarif des Erdgaslieferungsvertrages abgerechnet werden. Bei Nennleistungen von mehr als 50 kW kommt ausschließlich letzeres zur Anwendung. Reserveheizanlagen werden anch dem Heizungstarif des Erdgaslieferungsvertrages zur Versorgung von Reserve-Raumheizanlagen abgerechnet.

4.2 Gewerblicher / sontiger Bedarf

Zu gewerblichen Kundenanlagen zählen sämtliche mit Erdgas betriebenen Verbrauchseinrichtungen für gewerbliche Zwecke, die zur Produktion oder Werterhöhung von Waren oder Leistungen eingesetzt sind. Wird der gewerbliche Bedarf gemeinsam mit dem Bedarf eines Haushalts über eine Messeinrichtung gemessen, dann ist sowohl der Grundpreis für den Haushalt, als auch der Grundpreis für das Gewerbe zu zahlen.

5. Allgemeine Bestimmungen

5.1 Die GVL-Gasversorgung Langenau GmbH liefert Erdgas in 2011 mit einem mittleren Abrechnungsbrennwert von 10,35291 kWh/m³. Dem Abrechnungsbrennwert liegt eine Temparatur von 15° C und ein Gesamtdruck von 984 mbar (23 mbar Effektivdruck) zugrunde. Liegt ein Abrechnungsbrennwert von 50 mbar vor, liefert die GVL Erdgas in 2011 mit einem durchschnittlichen Abrechnungsbrennwert von 10,63631 kWh/m³. Der monatliche aktuelle Abrechnungsbrennwert:
      

2011  
 Monat Brennwert 

 Januar

 11,177
 Februar  11,183
 März  11,183
 April  11,190
 Mai  11,191
 Juni  11,260
 Juli  11,288
 August  11,370
 September  11,332
 Oktober  11,383
 November  11,197
 Dezember  11,196

Die Zustandszahl, zur Umrechnung des jeweiliegen Brennwerts von m³ auf kWh berechnet sich wie folgt:

  Druck 23 mbar Druck 50 mbar

 Langenau - Stadt

0,9206        0,9458 
 Langenau - Albeck  0,9150 0,9402 
 Langenau - Göttingen 0,9168 0,9420 
 Langenau - Hörvelsingen 0,9131 0,9383 
 Bernstadt 0,9103 0,9355 

Ermittlung des gewichteten Abrechnungsbrennwerts (gem. DVGW, Technisches Regelwerk, Bonn,  Arbeitsblatt G685):
Bei der Berechnung des Jahresabrechnungsbrennwertes oder des unterjährlichen Abrechnungsbrennwertes bleibt derjenige Monat, in dem die Abrechnungszeitspanne endet, unberücksichtigt.

5.2 Bei Beginn oder Beendigung des Versorgungsvertrges im Laufe des Abrechnungsjahres tritt an dessen Stelle das anteilige Abrechnungsjahr.

5.3 Soweit die unter 6.1 genannten Tarife betroffen sind, ist eine Tarifwahl des Kunden oder eine Tariffestlegung der GVL-Gasversorgung Langenau GmbH lediglich als vorläufig zu betrachten.

5.4 Das vom Gaszähler erfasste Volumen (in m³) wird unter Anwendung des DVGW-Arbeitsblattes G 685 in Gasenergie (kWh) umgerechnet und in Rechnung gestellt.                       

5.5 Über die Anwendung der Tarife im Zweifelsfall entscheidet die GVL-Gasversorgung Langenau GmbH.


5.6 In den Erdgaspreisen ist die Ergassteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (0,55 Cent/kWh) enthalten. Dazu gilt folgender Hinweis:
"Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

6. Tarifbereiche (aller Bedarfsarten)

6.1 Kleinverbrauchstarif                      bis 2.000 kWh/Jahr
      Allgemeiner Tarif                            ab  2.001 kWh/Jahr

6.2 Bei einem Erdgasbedarf für Heizzwecke empfehlen wir unseren Kunden, die Bedingungen für einen Erdgaslieferungsvertrag bei der GVL-Gasversorgung Langenau GmbH zu erfragen. Letzterer ist günstiger als die Allgemeinen Tarife.

6. Konzessionsabgabe

Die Arbeitspreise gemäß Ziffer 1 enthalten eine Konzessionsabgabe, die an die Gemeinde abgeführt wird.

7. Änderung der Allgemeinen Tarife

Änderungen des Allgemeinen Tarifs und der ergänzenden Bedingungen ewrden jeweils zum  Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe und Veröffentlichung im Internet wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntgabe ist eine briefliche Mitteilung an die Kunden zu versenden, die über den Allgemeinen Tarif abgerechnet werden. 
Änderungen der Steuersätze werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wirksam.